Bedarf erkennen
Homeoffice, mobile Teams und räumlich verteilte Belegschaften machen den Weg in eine zentrale Betriebsarztpraxis oft unverhältnismäßig aufwendig.
Ein Beschäftigter sollte für einen orientierenden Sehtest nicht quer durch Hamburg oder aus dem Einsatzgebiet Ulm zur Betriebsarztpraxis nach Göttingen fahren müssen. Mit dem ärztlich begleiteten Online-Sehtest kann die Prüfung am regulären Bildschirmarbeitsplatz stattfinden.
Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten müssen Arbeitgeber Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Die Regeln und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes gelten auch im Homeoffice.
Homeoffice, mobile Teams und räumlich verteilte Belegschaften machen den Weg in eine zentrale Betriebsarztpraxis oft unverhältnismäßig aufwendig.
Personalverantwortliche schaffen den organisatorischen Rahmen. Untersuchung, Einordnung und weitere Maßnahmen bleiben in ärztlicher Verantwortung.
Die Online-Konsultation bringt die ärztlich angeleitete Prüfung an den Arbeitsplatz des Beschäftigten, statt Beschäftigte zur Praxis reisen zu lassen.
Die ArbMedVV sieht spezielle Sehhilfen für die Arbeit am Bildschirm vor, wenn die Angebotsvorsorge ergibt, dass sie erforderlich und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Der digitale Sehtest prüft die Sehschärfe unter anderem in der individuell gemessenen PC-Distanz und dokumentiert die verwendete Sehhilfe sowie die prüfungsspezifischen Einzelergebnisse. Diese Befunde können den verantwortlichen Betriebsarzt bei der Entscheidung unterstützen, ob eine weiterführende augenärztliche oder optometrische Untersuchung und gegebenenfalls eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist.
Besprechen Sie, für welche Beschäftigtengruppen und in welchem organisatorischen Rahmen der Online-Sehtest eingesetzt werden soll.
Der Betriebsarzt registriert sich beim Digitalen Sehtest und führt die Anwendung selbst oder durch eingewiesenes Personal unter ärztlicher Verantwortung durch.
Der Beschäftigte nimmt am geeigneten Bildschirm teil. Der Arzt erhält die dokumentierten Einzelergebnisse und entscheidet über das weitere Vorgehen.
Die verbindliche Grundlage ist heute die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die aktuelle DGUV-Empfehlung heißt „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ (E TBS). Es handelt sich um Angebotsvorsorge und nicht um eine Eignungsuntersuchung.
Der Digitale Sehtest unterstützt eine ärztlich angeleitete, ortsunabhängige Prüfung und dokumentiert Einzelergebnisse für die medizinische Einordnung.